ANTRAG
Die Mitgliedschaft wird mündlich oder schriftlich bei einem oder mehreren Sippenmitgliedern beantragt und begründet. Das annehmende Sippenmitglied prüft den Antrag auf glaubwürdiges und anhaltendes Interesse.
VERFAHREN
Der Antrag wird auf dem nächstfolgenden Thing vorgestellt und in Abwesenheit des Bewerbers beraten. Mit vorheriger Zustimmung des Jarl (Supan oder Schupan = Dorfvorsteher) kann der Bewerber auch persönlich erscheinen. Mit Antragstellung wird die Satzung vollinhaltlich anerkannt. Über den Antrag befindet die Sippe gemeinsam.
ABSTIMMUNG
Bei einstimmiger Zustimmung der Sippe gilt die Mitgliedschaft für ein Jahr auf Probe. Nach Ablauf der Probezeit befindet die Sippe gemeinsam über die unbefristete Aufnahme.
PROBEZEIT
Probezeitkriterien sind: regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen der Sippe, Erstellung und Anschaffung zeitgerechter Ausrüstung und Kleidung und allgemeines, sowie individuelles Engagement für die Interessen und Ziele der Sippe.
BEENDIGUNG
Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss, Austritt oder Tod.
AUSSCHLUSS
Der Ausschluss kann auf Verlangen des Thing bei Verstößen gegen die Satzung oder die Regeln der Sippe, bei Zahlungsverzug der Beitragszahlung, anhaltender Inaktivität oder sonstigem Fehlverhalten durch die Sippe beschlossen werden.
Bei Ausschluss und Austritt ist das Sippen-T-Shirt zurückzugeben und der Stern auf dem Schild muss entfernt werden.
